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Wasserwirtschaft, Koordination, Bekämpfung von Meeresverschmutzung | Geschäftsbereich 4 | 60 PERSONEN
Um den ökologischen Zustand der Binnen- und Küsten- gewässer zu verbessern und das Grundwasser als Trink- wasserressource zu erhalten, hat die EU im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verabschiedet, die alle Länder verpflichtet, ihre Gewässer in einen guten Zustand zu bringen. Nähr- und Schadstoffeinträge sollen dazu vermindert und ausgebaute oder verrohrte Gewässer renaturiert werden.
Mit Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmen- programmen bringen wir unsere Gewässer in einen besseren Zustand. Bei Havarien und akuten Gefah- ren handeln wir sofort. Als Hafen- und Küstenschutz- behörde stellen wir uns in den Dienst der Menschen. Thomas Langmaack | Geschäftsbereichsleiter
Als Küstenschutzbehörde sind wir zuständig für Aufsicht und Zulassung von Baumaßnahmen und Nutzungen an den Küsten von Nord- und Ostsee und entlang der Elbe. Zudem sind wir Hafenbehörde für die Häfen Husum, Tön- ning, Friedrichskoog, Friedrichstadt, Büsum, Brunsbüttel und Glückstadt.
Schleswig-Holsteins Küsten liegen an großen Schifffahrts- straßen der Nord- und Ostseeküste, der Elbe und des Nord-Ostsee-Kanals. Über 150.000 Schiffe und ungezählte Sportboote passieren diese Wasserwege jährlich, wobei sich über 100 Unfälle und Havarien ereignen. Wir organi- sieren die Bekämpfung von Öl oder anderen Schadstoffen, die dabei in die Gewässer gelangen.
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